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Rechtsdienstleistungsgesetz

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Rechtsberatung im Rahmen des Facility Managements

WIR BERATEN ENTSPRECHEND RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ

Eine rechtliche Beratung ist mit unseren Aufträgen nur dann verbunden, wenn wir Ihnen Rechtsberatung ausdrücklich angeboten und separat ausgewiesen haben.

Soweit rechtliche Aspekte im Rahmen der Auftragserfüllung angesprochen werden sollten, erfolgt dies lediglich in dem Umfange, in dem sie als Nebenleistung im Zusammenhang mit dem der erbrachten Leistung zugrunde liegenden Berufs- und Tätigkeitsbild als Berater im Facility Management gehört.